Alle Wälder werden für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einer Waldbrandgefahrenklasse zugeordnet.
Dabei bedeuten:
Waldbrandgefahrenklasse A:
allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden,
Waldbrandgefahrenklasse B:
allgemein mittlere Waldbrandgefährdung,
Waldbrandgefahrenklasse C:
allgemein geringe Waldbrandgefährdung.