Feuerwehr

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Alle Wälder werden für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einer Waldbrandgefahrenklasse zugeordnet.
Dabei bedeuten:


Waldbrandgefahrenklasse A:
allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden,
Waldbrandgefahrenklasse B:

allgemein mittlere Waldbrandgefährdung,
Waldbrandgefahrenklasse C:

allgemein geringe Waldbrandgefährdung.

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